Was ist der AVGS? Der Gutschein einfach erklärt
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, bezahlt dir ein Coaching, eine kurze Maßnahme beim Arbeitgeber oder eine private Arbeitsvermittlung. Wer ihn versteht, kann eine Ablehnung besser einordnen und gezielter antworten.
Geprüft am 23.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Der AVGS ist ein Gutschein nach § 45 SGB III. Er bescheinigt dir, dass eine Förderung möglich ist, und legt Ziel und Inhalt fest.
- Du suchst dir den Träger, den Arbeitgeber oder die private Arbeitsvermittlung selbst aus, im Rahmen der Vorgaben auf dem Gutschein.
- Für dich ist die Maßnahme kostenlos, wenn sie vor dem Start schriftlich bewilligt wurde.
- Der Gutschein für Coaching ist eine Ermessensleistung. Einen Anspruch hast du auf eine fehlerfreie, begründete Entscheidung.
Wofür es den AVGS gibt
§ 45 Abs. 1 SGB III nennt die Ziele, für die eine Maßnahme gefördert werden kann. Sie muss deine berufliche Eingliederung unterstützen durch:
| Nummer | Ziel laut Gesetz | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Nr. 1 | Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen | Bewerbungscoaching, berufliche Orientierung, Profilanalyse |
| Nr. 2 | weggefallen | – |
| Nr. 3 | Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung | Coaching mit Vermittlungsanteil, private Arbeitsvermittlung |
| Nr. 4 | Heranführung an eine selbständige Tätigkeit | Gründungscoaching: Businessplan, Finanzplan, Markteintritt |
| Nr. 5 | Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme | Begleitung in den ersten Wochen im neuen Job |
Die Förderung übernimmt die angemessenen Kosten der Teilnahme, soweit sie für deine Eingliederung notwendig sind. Für Menschen, die besonders lange arbeitslos sind oder schwerwiegende Vermittlungshemmnisse haben, sollen Maßnahmen gefördert werden, die diesen erhöhten Unterstützungsbedarf berücksichtigen.
Drei Arten von Gutscheinen
§ 45 Abs. 4 SGB III unterscheidet drei Wege, wie du den Gutschein einlösen kannst:
Maßnahme bei einem Träger
Der häufigste Fall: Coaching oder kurze Qualifizierung bei einem zugelassenen Träger, oft als Einzelcoaching. Fachleute sprechen vom AVGS-MAT.
Maßnahme beim Arbeitgeber
Eine betriebliche Maßnahme, etwa eine Erprobung im Betrieb. Sie darf in der Regel höchstens sechs Wochen dauern, bei Langzeitarbeitslosen bis zu zwölf Wochen.
Private Arbeitsvermittlung
Ein privater Vermittler sucht mit dir eine Stelle und wird nur bei Erfolg bezahlt. Das ist der AVGS-MPAV.
Beim AVGS-MPAV regelt das Gesetz die Vergütung genau: 2.500 Euro für eine erfolgreiche Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro. Gezahlt werden 1.250 Euro nach sechs Wochen Beschäftigung, der Rest nach sechs Monaten. Wer Arbeitslosengeld bezieht und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt ist, hat nach § 45 Abs. 7 SGB III sogar einen Anspruch auf diesen Gutschein. Für Kundinnen und Kunden des Jobcenters gilt dieser Anspruch laut Bundesagentur für Arbeit nicht.
Ermessen: Was die Behörde abwägen darf
Bis auf den genannten Sonderfall entscheidet die Behörde nach Ermessen. Das heißt nicht, dass sie frei entscheiden darf. § 45 Abs. 5 SGB III sagt, wovon sie die Entscheidung abhängig machen soll: von deiner Eignung, deinen persönlichen Verhältnissen und der örtlichen Verfügbarkeit von Arbeitsmarktdienstleistungen. Nach § 39 SGB I muss sie ihr Ermessen am Zweck des Gesetzes ausrichten, und nach § 35 SGB X muss eine schriftliche Ablehnung erkennen lassen, welche Gesichtspunkte sie dabei berücksichtigt hat.
Was es dich kostet: nichts
Die Maßnahme selbst bezahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter direkt an den Träger. Die Bundesagentur für Arbeit stellt klar: Dir entstehen keine Kosten, wenn deine Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat. Kosten für Fahrt oder Kinderbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Sprich das am besten schon im Gespräch über den Gutschein an, nicht erst danach.
Zugelassene Träger: AZAV
Ein Träger, der Maßnahmen mit dem AVGS durchführt, braucht eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle (§ 176 SGB III). Auch die einzelne Maßnahme muss zugelassen sein (§ 179 SGB III). Die Einzelheiten regelt die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV. Für dich heißt das: Frag den Träger nach seinem Träger- und Maßnahmezertifikat. Seriöse Anbieter legen beides ohne Zögern vor.
So läuft es ab
- Bedarf besprechen. Im Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft klärst du, was dir für den Einstieg in Arbeit oder die Gründung fehlt. Bereite dich vor: Ziel, Lücken, gewünschter Inhalt.
- Gutschein erhalten. Die Behörde prüft, ob es eine passende eigene Maßnahme gibt. Ist das nicht so und hält sie eine Förderung für sinnvoll, bekommst du den AVGS mit Ziel, Inhalt, Umfang, Gültigkeit und gegebenenfalls Region.
- Träger wählen. Du suchst einen Träger, dessen zugelassene Maßnahme zu den Vorgaben passt. Er prüft den Gutschein und bestätigt dir die Teilnahme.
- Bewilligung abwarten. Der Gutschein geht vor Beginn an die Behörde. Deine Vermittlungsfachkraft prüft die Maßnahme und schickt dir einen Bewilligungsbescheid.
- Starten. Erst mit dem Bewilligungsbescheid beginnst du. Wer vorher startet, riskiert, die Kosten nicht erstattet zu bekommen.
Warum der AVGS so oft abgelehnt wird
Viele Ablehnungen haben weniger mit dir zu tun, als es sich anfühlt. Drei Ursachen begegnen Betroffenen immer wieder:
- Begrenztes Budget. Gutscheine werden aus dem Eingliederungsbudget bezahlt, das pro Jahr zugeteilt wird. Ist es knapp, wird strenger ausgewählt. Wie du darauf antwortest, steht unter kein Budget.
- Ermessen ohne Begründung. Die Behörde darf abwägen, muss das aber nachvollziehbar tun. Pauschale Sätze wie „kostenlose Angebote reichen“ ersetzen keine Prüfung. Eine Übersicht aller typischen Gründe findest du unter Ablehnungsgründe.
- Unkenntnis auf beiden Seiten. Vermittlungsfachkräfte betreuen sehr viele Menschen und sehr unterschiedliche Förderinstrumente. Gründungscoaching kommt dabei seltener vor. Und viele Antragstellende wissen nicht, wie sie ihren Bedarf konkret beschreiben.
Genau hier liegt deine Chance: Wer Ziel, Lücken und Inhalt klar benennt, macht es der Behörde leicht, positiv zu entscheiden. Wie das geht, zeigt die Seite So argumentierst du. Wurde dein Antrag schon abgelehnt, fang bei den ersten Schritten an.
Häufige Fragen
Habe ich einen Anspruch auf einen AVGS?
In der Regel nicht. Der AVGS für Coaching ist eine Ermessensleistung. Du hast aber einen Anspruch darauf, dass die Behörde ihr Ermessen fehlerfrei ausübt (§ 39 SGB I). Eine Ausnahme ist der Gutschein für private Arbeitsvermittlung: Wer Arbeitslosengeld bezieht und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt ist, hat darauf unter den Voraussetzungen von § 45 Abs. 7 SGB III einen Anspruch.
Kostet mich das Coaching etwas?
Nein, wenn deine Vermittlungsfachkraft die Teilnahme vorher schriftlich bewilligt hat. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Frag danach vor dem Start.
Darf ich den Träger selbst aussuchen?
Ja. Der Gutschein berechtigt dich zur Auswahl eines Trägers, der eine passende, zugelassene Maßnahme anbietet. Die Behörde kann den Gutschein aber zeitlich befristen und regional beschränken.
Gilt der AVGS auch beim Jobcenter?
Ja. Über § 16 SGB II können Jobcenter dieselben Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erbringen wie die Agentur für Arbeit.
Quellen
- § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- § 16 SGB II – Leistungen zur Eingliederung
- § 39 SGB I – Ermessensleistungen
- § 176 SGB III – Zulassung von Trägern (Grundsatz)
- § 179 SGB III – Maßnahmezulassung
- Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
- § 35 SGB X – Begründung des Verwaltungsaktes
- Bundesagentur für Arbeit – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
- Bundesagentur für Arbeit – AVGS für private Arbeitsvermittlung
- Bundesagentur für Arbeit – Gesetze und Weisungen (Fachliche Weisungen zu § 45 SGB III)
Alle Angaben geprüft am 23.10.2026, ohne Gewähr. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
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