Das bekommen Betroffene zu hören – und so kannst du antworten
Fünfzehn Sätze, die Menschen bei Agenturen für Arbeit und Jobcentern zum AVGS gehört haben. Zu jedem gibt es eine sachliche Antwort und den Link zur passenden Hilfeseite.
Geprüft am 23.10.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die Sätze stammen aus begleiteten Fällen und sind anonymisiert und sinngemäß wiedergegeben.
- Die meisten fielen mündlich. Lass dir eine Ablehnung immer schriftlich mit Begründung geben.
- Antworte sachlich und bezogen auf dich. Du musst niemanden widerlegen, du beschreibst deinen Bedarf.
Vorweg: ein fairer Blick
Vermittlungs- und Integrationsfachkräfte betreuen sehr viele Menschen gleichzeitig und müssen mit einem begrenzten Budget auskommen. Gründungscoaching ist dabei ein eher seltener Fall. Manches, was du hörst, ist eine verkürzte Erklärung unter Zeitdruck, manches eine interne Vorgabe, die nicht zu deinem Fall passt. Die folgenden Sätze wurden uns von Betroffenen berichtet, meist aus Gesprächen. Sie sind keine Aussage über eine ganze Behörde. Sie zeigen aber, welche Argumente immer wiederkehren und wie du ruhig darauf antworten kannst.
Grundsätzliche Absagen
„Viel Erfolg bei der Gründung, aber ein AVGS ist von uns nicht vorgesehen.“
„Danke für die guten Wünsche. Das Gesetz sieht die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit ausdrücklich als Förderziel vor. Ich bitte um eine Entscheidung über meinen Antrag mit Begründung, damit ich sie nachvollziehen kann.“ Mehr dazu: mündlich abgelehnt.
Gutscheine für Gründungen würden hier grundsätzlich nicht ausgestellt.
„Ein genereller Ausschluss ersetzt keine Prüfung meines Einzelfalls. Bitte nennen Sie mir die Vorschrift oder Weisung, auf die Sie sich stützen.“ Mehr dazu: kein Budget, interne Weisung.
Wegen fehlender Ressourcen könne man keine Gutscheine mehr ausstellen.
„Ich verstehe, dass die Mittel begrenzt sind. Bitte prüfen Sie meinen Antrag trotzdem im Einzelfall und teilen Sie mir schriftlich mit, ob eine Förderung im neuen Haushaltsjahr möglich ist.“ Mehr dazu: kein Budget.
Nach neuen gesetzlichen Regelungen seien nur Menschen förderfähig, die im angestrebten Berufsfeld eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium haben.
„In § 45 SGB III und § 16 SGB II finde ich diese Voraussetzung nicht. Bitte nennen Sie mir die genaue Vorschrift, auf die Sie sich beziehen.“ Mehr dazu: Bescheid verstehen.
„Das geht auch ohne Coaching“
Sinngemäß: ChatGPT reicht für den Businessplan.
„KI nutze ich gern für Entwürfe. Sie prüft aber nicht, ob meine Annahmen zu Preisen, Kosten und Kunden stimmen. Genau dafür brauche ich fachliche Begleitung.“ Mehr dazu: KI und ChatGPT.
Für den Businessplan solle man zur IHK gehen, da das kostenlos sei.
„Das Angebot der IHK schätze ich. Es ist aber eine Erstberatung von wenigen Stunden. Ich brauche eine Begleitung über mehrere Wochen bei Finanzplan, Preisen und Kundengewinnung.“ Mehr dazu: kostenlose Angebote.
„Das müssen Sie schon selber lernen.“
„Ich lerne gern selbst und tue das bereits. Konkret fehlt mir noch Folgendes: … Diese Lücken möchte ich mit einem Coaching gezielt schließen.“ Mehr dazu: So argumentierst du.
Als Diplom-Ingenieur sei ein Coaching nicht zwingend notwendig.
„Fachlich bin ich gut aufgestellt. Unternehmerisch fehlen mir Finanzplanung, Preisgestaltung und Vertrieb. Das sind eigene Kompetenzen, die mein Studium nicht abgedeckt hat.“ Mehr dazu: überqualifiziert.
Kosten und Umfang
Die Maßnahme sei zu teuer, nachdem der Gutschein schon erteilt war.
„Der Gutschein wurde mir bereits erteilt. Die Maßnahme ist zugelassen und entspricht seinen Vorgaben. Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, worauf sich die geänderte Einschätzung stützt.“ Mehr dazu: zu teuer.
Ein Coaching gebe es nur mit rund 20 UE und nur bei einem Träger vor Ort.
„Mit 20 UE kann ich nur einen Teil meines Bedarfs abdecken. Ich habe aufgeschlüsselt, welche Inhalte ich brauche und wie viele Stunden dafür nötig sind. Bitte prüfen Sie den Umfang anhand dieser Übersicht.“ Mehr dazu: AVGS gekürzt.
Gefördert werde nur bei Trägern im eigenen Bundesland, sonst solle man zur IHK.
„Der Gutschein darf regional beschränkt werden. Mein gewählter Träger arbeitet aber online und ist damit überall verfügbar. Ich bitte darum, die Beschränkung in meinem Fall zu prüfen.“ Mehr dazu: regionale Beschränkung.
Andere Wege, andere Träger
Der beauftragte Träger sei vorrangig einzusetzen, ein Gutschein sei entbehrlich.
„Ich habe mir das Angebot angesehen. Es ist eine Gruppenmaßnahme ohne Bezug zu meiner Branche. Für meinen Bedarf ist es nicht gleichwertig.“ Mehr dazu: anderer Träger.
Für Selbständigkeit gebe es keine Förderung, man solle lieber im Supermarkt arbeiten.
„Ich habe mich auf Stellen beworben, hier ist meine Übersicht. Meine Gründung ist vorbereitet und aus meiner Sicht der realistischere Weg aus dem Leistungsbezug. Bitte prüfen Sie das im Einzelfall.“ Mehr dazu: Vermittlungsvorrang.
Ein Coaching gebe es nicht mehr, weil man schon einmal eines hatte.
„Das frühere Coaching hatte ein anderes Ziel und andere Inhalte. Jetzt geht es um … Diese Inhalte wurden noch nicht gefördert.“ Mehr dazu: schon gefördert.
Ein Rat, der teuer werden kann
Man solle sofort ein Hauptgewerbe anmelden.
„Vielen Dank. Ich möchte zuerst das Coaching abschließen und den Gründungszuschuss beantragen. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, ob eine sofortige Anmeldung Auswirkungen auf meine Ansprüche hat.“ Mehr dazu: bereits gegründet.
Was alle Antworten gemeinsam haben
- Sie erkennen an, was an der Aussage berechtigt ist: begrenztes Budget, gute kostenlose Angebote, Nutzen von KI.
- Sie beziehen sich auf dich: dein Ziel, deine Lücken, deine Unterlagen.
- Sie bitten um eine Begründung. Ermessen ist legitim, muss aber nachvollziehbar ausgeübt werden (§ 39 SGB I, § 35 SGB X).
Hast du so einen Satz nur mündlich gehört, ist der nächste Schritt eine schriftliche Entscheidung. Wie du sie anforderst, steht auf der Seite mündlich abgelehnt. Liegt schon ein Bescheid vor, hilft dir der Widerspruch-Generator, die passenden Bausteine zusammenzustellen.
Häufige Fragen
Stammen die Aussagen aus Bescheiden?
Nur wenige. Die meisten wurden mündlich gesagt und von Betroffenen berichtet. Sie sind deshalb sinngemäß wiedergegeben und ohne Ort, Person oder Datum.
Was mache ich, wenn mir so etwas nur mündlich gesagt wurde?
Notier dir Datum, Uhrzeit und den Satz möglichst wörtlich. Bitte dann schriftlich um eine schriftliche Bestätigung der Entscheidung mit Begründung (§ 33 Abs. 2 und § 35 SGB X). Erst dann kannst du sicher Widerspruch einlegen.
Sollte ich die Vermittlungsfachkraft mit ihrer Aussage konfrontieren?
Nicht vorwurfsvoll. Wiederhol die Aussage sachlich und erkläre, warum sie auf dich nicht zutrifft. Das wirkt stärker als jede Empörung.
Quellen
- § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- § 16 SGB II – Leistungen zur Eingliederung
- § 39 SGB I – Ermessensleistungen
- § 33 SGB X – Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
- § 34 SGB X – Zusicherung
- § 35 SGB X – Begründung des Verwaltungsaktes
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- Bundesagentur für Arbeit – Gesetze und Weisungen (Fachliche Weisungen zu § 45 SGB III)
Alle Angaben geprüft am 23.10.2026, ohne Gewähr. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
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